Bisher waren die Kasernen frei von jeglicher Art einer Bespitzelung oder politischen Bewußtseinskontrolle, obwohl es hier und da schon einmal Ansätze gab.
( Quelle: Junge Freiheit 1997)
Unter Handlung in diesem Sinne ist ein menschliches Tun zu verstehen, das der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar ist (BGH439, 103 (106) = NJW 1963, 953).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)