Wir wissen, dass eine große Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine aktive Einbindung und Teilhabe in den Erwerbsprozess auch unter Inanspruchnahme von Zusatztätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung anstreben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2005)