Bezinkanister

  1. Ab 1.4.89 ist Unterbindungsgewahrsam im Freistaat schon zulässig, wenn jemand in einem Bus fährt oder in einer Scheune übernachtet, in der "gefährliche Gegenstände" wie Bezinkanister oder Fahrradketten gefunden werden. ( Quelle: TAZ 1990)