Bezirksverordneten-Versammlungen

  1. Der Änderung der Bezirksgrenze müßten noch die Bezirksverordneten-Versammlungen und die Bezirksämter von Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg sowie die zuständigen Senatsbehörden ihre Zustimmung geben. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)