Wurden Gebäude oder bauliche Anlagen für die volkseigene Wirtschaftseinheit errichtet, besteht die Möglichkeit, dies durch Bau- und Standortgenehmigungen, Bauunterlagen und Rechnungen, Bilanzentscheidungen oder Bauleistungsverträge zu belegen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)