Bundesweit nehmen nicht einmal zwei Prozent der Arbeitnehmer ihr verbrieftes Bildungsrecht in Anspruch.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Erstmals hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Datenbanken zum Bildungsrecht und die Lehrpläne aller 16 Bundesländer im Internet veröffentlicht (www.bildungsserver.de).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2001)