In einem Protokoll über ein Gespräch der Senatsschulverwaltung mit den Bildungsstadträten Ost-Berlins werden zehn Kriterien aufgelistet, nach denen eine »außerordentlichen«, das heißt fristlose oder »ordentliche« Kündigung erfolgen soll.
( Quelle: TAZ 1991)
Nach einem Gespräch mit Bildungsstadträten am Freitag ließ Bildungssenator Klaus Böger (SPD) zumindest durchblicken, dass dies noch geprüft werde.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.11.2004)