Billigkeit

  1. Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 16.09.2005)
  2. Der Versorger dürfe das Gas nicht sperren, so lange der Kunde den alten Preis (vor Oktober 2004) zahle und die Angemessenheit ("Billigkeit") der Preisforderung nicht nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt sei. ( Quelle: Handelsblatt vom 19.11.2005)
  3. Die Billigkeit der Mittel wird ausgestellt, der Dilettantismus also ausgiebig an Filmgenre und -figuren ausgelebt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)