Billigkeitskontrolle

  1. Das BAG hat eine Billigkeitskontrolle bisher in Fällen praktiziert, in denen die Vertragsparität derart gestört war, daß die vertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Preisänderungen unterlägen einer allgemeinen Billigkeitskontrolle. ( Quelle: Tagesschau Online vom 28.09.2004)