Das BAG hat eine Billigkeitskontrolle bisher in Fällen praktiziert, in denen die Vertragsparität derart gestört war, daß die vertragl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Preisänderungen unterlägen einer allgemeinen Billigkeitskontrolle.
( Quelle: Tagesschau Online vom 28.09.2004)