Flugzeuge, die zumindest zeitweise im Chartergeschäft für Reiseveranstalter zu Urlaubszielen im Einsatz waren, würden nun für die neuen Billiglinien abgezogen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)
Die legale Grenze von 900 Flugstunden im Jahr wird bei Billiglinien nicht überschritten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.09.2002)
Diese Leitlinien sollten auch anderen Klein-Flughäfen wie Hahn bei Frankfurt und Billiglinien als Orientierung dienen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2003)