Bindewirksamkeit

  1. Dabei ist auch in Zukunft zu beachten, dass die Medien den Gesetzmäßigkeiten eines freien Marktes unterliegen, aber wegen ihrer besonderen Bindewirksamkeit zwischen Mensch und Gesellschaft ein Produkt besonderer Art sind. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.04.2002)