Ferner ist durch Änderung der Rückzahlungsbedingungen für öffentliche Baudarlehen eine Verlängerung der Bindungszeit im sozialen Wohnungsbestand zu erreichen.
( Quelle: TAZ 1995)
Die Bindungszeit dauert grundsätzlich so lange, wie öffentliche Fördermittel für das Haus genutzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2004)