Doch auf die Forschung an Embryonen will die europäische Medizin auch in der Bioethikkonvention nicht verzichten; sie ist nur in Deutschland verboten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Eine "Harmonisierung" der Todesfeststellung, wie sie mit einem Zusatzprotokoll zur Bioethikkonvention des Europarates angestrebt wird, ist noch nicht in Sicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Mit der Bioethikkonvention sollen einheitliche Standards für die medizinische und biologische Forschung geschaffen werden.
( Quelle: Welt 1998)