Die NEK-Verfassung erlaubt es ihren drei BischöfInnen jedoch, unbegrenzt oft ihr Veto gegen Synodenbeschlüsse einzulegen - vorausgesetzt, zwei der drei BischöfInnen sehen das christliche Bekenntnis von der Entscheidung bedroht.
( Quelle: TAZ 1997)
Die NEK-Verfassung erlaubt es ihren drei BischöfInnen jedoch, unbegrenzt oft ihr Veto gegen Synodenbeschlüsse einzulegen - vorausgesetzt, zwei der drei BischöfInnen sehen das christliche Bekenntnis von der Entscheidung bedroht.
( Quelle: TAZ 1997)