Was aber viel wichtiger ist: In der Bismarck-Verfassung wurden dem Reich nicht nur die Überschüsse aus dem Eisenbahngeschäft zugewiesen, sondern - im Gegenzug - auch die Verantwortung für Ausbau, Modernisierung und Erhaltung des Eisenbahnnetzes.
( Quelle: Die Zeit (45/2000))