Ein Firmensprecher erklärte dagegen, Bleibeprämien seien üblich und die Pensions-Regelungen ähnelten denen, mit denen die Piloten im Pleitefall geschützt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.04.2003)
Die nachträgliche Zulassung zweier anderer Anklagepunkte - die Vergabe von Millionenprämien an Nicht-Vorstandsmitglieder und eine Bleibeprämien in Millionenhöhe für einen Topmanager - lehnte die Kammer dagegen ab.
( Quelle: ZDF Heute vom 30.04.2004)