Blickbeziehung

  1. Laut Bauausschuß und Baustadträtin würde das Haus außerdem die "Blickbeziehung" auf die Gedächtniskirche vom Tauentzien aus stören und die "differenzierten Proportionen" zwischen den Gebäuden rund um den Breitscheidplatz beeinträchtigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das Gericht hat sich diesen Argumenten nicht angeschlossen, sondern festgestellt, daß zur Sicherung und Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes "auch die Blickbeziehung von und zu markanten Gebäuden und zu der freien Landschaft"gehören. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)