"Denn der Widerspruch allein hat durchaus keine aufschiebende Wirkung", erläuterte Maintals Rechtsamtsleiter Gerd Blisse gegenüber der FR und resümierte: "Das Verwaltungsgericht hat zwei für die Automatenaufsteller abschlägige Beschlüsse gefaßt."
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)