Tabu ist für Bürger über das Blumengießen hinaus nur das Autowaschen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Ich frage mich nun, ob meine guten Taten mit Risiken verbunden sind und ich gegebenenfalls für Schäden aufkommen muß, wenn mir etwa beim Blumengießen aus Versehen etwas kaputt geht?
( Quelle: Die Welt vom 01.08.2005)