Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der 28- und 33jährigen Beschuldigten könnte zum Tatzeitpunkt wegen eines Blutalkoholgehalts zwischen 2,5 und drei Promille aber erheblich vermindert gewesen sein, sagte ein Gutachter vor dem Landgericht Weiden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Zur Gewaltanwendung wird immer wieder angeführt, daß auch betrunkenen Autofahrern gelegentlich unter Gewaltanwendung Blut zur Beweissicherung des Blutalkoholgehalts entnommen werde.
( Quelle: TAZ 1996)