Ein Blutalkoholtest bei dem 29jährigen Busfahrer, der gleichzeitig Chef des hessischen Reiseunternehmens ist, verlief nach Polizeiangaben negativ.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dieser schlägt eine Novellierung des Paragraphen 24a des Straßenverkehrsgesetzes vor, wonach der Blutalkoholgrenzwert für Fahrtüchtigkeit von 0,8 Promille auf 0,5 gesenkt und der Blutalkoholtest durch die Atemalkoholkontrolle (AAK) ersetzt werden soll.
( Quelle: Die Zeit 1996)