Bodenbrüterschutzzone

  1. In einer Bodenbrüterschutzzone dürfen von April bis Juni die angelegten Wege nicht verlassen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. In einer Bodenbrüterschutzzone gilt von April bis Juni ein Wegegebot; dann darf man die vorgegebenen Wege nicht verlassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)