In einer Bodenbrüterschutzzone dürfen von April bis Juni die angelegten Wege nicht verlassen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
In einer Bodenbrüterschutzzone gilt von April bis Juni ein Wegegebot; dann darf man die vorgegebenen Wege nicht verlassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)