Die Bodenreform in der DDR hatte für diese Fälle die Rückgabe der Grundstücke an einen Bodenfonds vorgesehen; doch diese Rückgabe unterblieb zu DDR-Zeiten oft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)
Die vorstehend genannten Vorschriften zeigen, daß der Bodenfonds - nicht nur für nicht mehr bewirtschaftete Neubauernstellen - eine Auffangeinrichtung für "verlassenes" landwirtschaftliches Eigentum war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)