Aber ist es nicht eigentlich unvereinbar, wenn beide - Bodenreformerben und Alteigentümer - gegenseitig ihre Ansprüche anerkennen?
( Quelle: Junge Welt 1999)
Beschwerde von DDR- Bodenreformerben abgewiesen, 30.06.05 [Cai Rienäcker, ARD-Hörfunkstudio Straßburg].
( Quelle: Tagesschau vom 01.07.2005)