Oncken sieht eindeutig den Verdacht auf eine Gewässer- und Bodenverunreinigung gemäß Strafgesetzbuch gegeben, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könne.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dem Senat sei die massive Bodenverunreinigung seit fast 20 Jahren bekannt.
( Quelle: DIE WELT 2001)