Bonn-Berlin-Gesetz

  1. Es gebe das Bonn-Berlin-Gesetz, und daran werde auch nicht gerüttelt, heißt es aus allen Ministerien. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2003)
  2. Dann wäre man gefährlich nahe an der 50 Prozent-Grenze, dem Anteil der Mitarbeiter in Bonn, den das Bonn-Berlin-Gesetz von 1991 vorschreibt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2003)
  3. Um diese Forderung umzusetzen, die in Berlin auch von den anderen Parteien mehr oder weniger offensiv vertreten wird, soll das Bonn-Berlin-Gesetz von 1994 "modifiziert oder gestrichen" werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.08.2005)