Es gebe das Bonn-Berlin-Gesetz, und daran werde auch nicht gerüttelt, heißt es aus allen Ministerien.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2003)
Dann wäre man gefährlich nahe an der 50 Prozent-Grenze, dem Anteil der Mitarbeiter in Bonn, den das Bonn-Berlin-Gesetz von 1991 vorschreibt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2003)
Um diese Forderung umzusetzen, die in Berlin auch von den anderen Parteien mehr oder weniger offensiv vertreten wird, soll das Bonn-Berlin-Gesetz von 1994 "modifiziert oder gestrichen" werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.08.2005)