Bootsfahren

  1. Der grunstückseigene Zugang zum Fluss lädt ein zum Baden, Angeln und Bootsfahren, die Umgebung zum Reiten, Wandern und im Winter zum Skilanglauf. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.10.2003)
  2. Soweit das Grundstück in den Pilsensee hineinreicht, läßt es sich wegen des dort ebenfalls vorhandenen Schilfbewuchses weder zum Baden noch zum Bootsfahren nutzen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)