Borddienst

  1. Der Borddienst im Hafen ist dem Kl. als Mehrarbeit im Sinne des MTV für die deutsche Seeschiffahrt vom 18. 12. 1970 vergütet worden; für den Seewachendienst wurde ihm jedoch keine Mehrarbeitsvergütung gezahlt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)