Brüsseler Vertrag

  1. Das Ministerium wies darauf hin, dass sich die Bundesrepublik nach den Pariser Protokollen zum Brüsseler Vertrag von 1954 und dem B-Waffenübereinkommen von 1972 verpflichtet habe, "sich in keiner Weise aktiv mit biologischen Waffen zu befassen". ( Quelle: DIE WELT 2000)