Das Urteil, mit dem der niedersächsische Staatsgerichtshof das Mediengesetz des Landes für nichtig erklärte, könnte Signalwirkung für eine neue Debatte über Rundfunkfreiheit haben, glaubt der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.09.2005)