Branahl

  1. Das Urteil, mit dem der niedersächsische Staatsgerichtshof das Mediengesetz des Landes für nichtig erklärte, könnte Signalwirkung für eine neue Debatte über Rundfunkfreiheit haben, glaubt der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.09.2005)