Branchenübung

  1. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Branchenübung nur darin besteht, daß einzelne Waren als Sonderangebote ausgewiesen werden, oder ob es darüberhinausgehend üblich geworden ist, allgemeine Preisreduzierungen durchzuführen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)