Dieser Tarifvertrag, der Arbeitszeitverkürzungen mit Einkommenseinbußen sowie eine Beschäftigungssicherung umfaßt, könnte, so heißt es in Niedersachsen, durchaus als Vorbild für eine Branchenregelung gelten.
( Quelle: FAZ 1994)
Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Branchenregelung sollte jedoch den Tarifparteien überlassen werden.
( Quelle: DIE WELT 2000)