Brandschutzgesetz

  1. Die Gemeinden, die nach dem Brandschutzgesetz für die Finanzierung der Löscharbeiten zuständig sind, hätten seit Sonntag einen Kostenaufwand von etwa fünf bis sechs Millionen Mark allein für die Betriebskosten der Geräte zu tragen. ( Quelle: TAZ 1992)