Sekunden zuvor hatte Verfassungsgerichtspräsident Peter Macke die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Horno über die Rechtmäßigkeit des Braunkohlenplanes, die ein Abbaggern des 380-Seelen-Ortes vorsieht, für nichtig erklärt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)