Dem US-Konzern Enron und dem finnischen Großerzeuger Fortum wurde die Durchleitung unter Berufung auf die bis 2003 geltende Braunkohleschutzklausel verweigert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Dies hatte die Veag mit Verweis auf die so genannte Braunkohleschutzklausel verweigert.
( Quelle: DIE WELT 2000)