Brdjanin habe die bosnisch-serbische Armee und die Polizei bei der Unterhaltung von Gefangenenlagern unterstützt, weil er als Chef des Kriegskrisenstabs in der Krajina nicht eingegriffen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
( Quelle: Tagesschau Online vom 02.09.2004)