Am Donnerstag sei Strafantrag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und 'Entziehung aus der Macht des Erziehungsberechtigten' gestellt worden, sagte der Leitende Staatsanwalt Erwin Breitlacher aus Wiener Neustadt (Niederösterreich).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)