Breitmaul-

  1. Kein Jäger braucht in Südafrika einen Jagdschein oder einen Nachweis darüber zu führen, daß er mit einem Gewehr umgehen und ein Breitmaul- von dem unter absolutem Artenschutz stehenden Spitzmaulnashorn unterscheiden kann. ( Quelle: Welt 1995)