Iran seinerseits müsse sich eindeutig bereit erklären, dauerhaft auf die Schließung des Brennstoffkreislaufs zu verzichten.
( Quelle: n-tv.de vom 19.01.2005)
Die Überwachung der Kernkraftwerke und der Anlagen des Brennstoffkreislaufs ist ständige Aufgabe der zuständigen atomrechtlichen Behörden der Länder, die nach Artikel 85 des Grundgesetzes Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht des Bundes unterstehen.
( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
Iran müsse sich eindeutig bereit erklären, dauerhaft auf die Schließung des Brennstoffkreislaufs zu verzichten.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.01.2005)
Verzicht auf die vollständige Nutzung des Brennstoffkreislaufs.
( Quelle: Handelsblatt vom 09.08.2005)
Dadurch ist das Land nicht auf den Import von Uran für den Start des Brennstoffkreislaufs angewiesen.
( Quelle: Tagesschau vom 10.08.2005)