NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) und die SPD- Landtagsabgeordnete Brigitte Speth zeigten sich überzeugt, daß das Verfassungsgericht, sollte es von einem der Kläger angerufen werden, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigen werde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)