Ein Antrag, mit dem Verteidiger Zier erneut unter Beweis stellen wollte, dass CVP in der von der Anklage behaupteten Menge nicht zu den bei Britta Güller aufgetretenen Symptomen führen könne, wurde vom Gericht abgelehnt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2002)