Das Amtsgericht in Waiblingen verurteilte den Mann, weil er während der Vegetationszeit eine Brombeerhecke niedergemacht und somit gegen das Naturschutzgesetz verstoßen hatte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der neue Nachbar hämmert jeden Sonntag im Garten zwischen Rosenbeet und Brombeerhecke eifrig auf den Laptop ein.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.02.2005)