Bruttobetrag

  1. Zum 1. Januar 1996 wurde der Bruttobetrag des gesetzlichen Kindergeldes erhöht, und zwar auf monatlich 200 DM für das erste und zweite Kind, auf 300 DM für das dritte Kind und auf 350 DM für jedes weitere Kind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Inländische Aktionäre erhalten einschließlich der Steuergutschrift auf die Dividende einen Bruttobetrag von 1,93 Euro je Aktie. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.04.2001)