Alle vier, so monierte damals der Landesrechnungshof, hatten neben ihren früheren Diäten als Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete auch die steuerfreien Aufwandsentschädigungen zu den eigenen "früheren Bruttoeinkünften" umgerechnet.
( Quelle: TAZ 1996)
Kamen die Zahnärzte mit ihren Bruttoeinkünften Anfang der neunziger Jahre noch knapp auf das Dreifache des Volkseinkommens je Erwerbstätigen, mußten sie sich 1996 mit dem Zweieinhalbfachen begnügen.
( Quelle: Brigitte)