Bruttogehalts

  1. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 6,5 Prozent des Bruttogehalts, wobei er bei einem Verdienst von über 8 125 Mark monatlich (alte Bundesländer) nicht mehr steigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Nach der jüngsten Rentenreform hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich durch Umwandlung eines Teils seines Bruttogehalts betriebliche Versorgungsleistungen im Alter zu sichern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.2002)
  3. Es ist zwar richtig, daß Beamte keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten, dies wird jedoch bereits bei der Bemessung des Bruttogehalts entsprechend berücksichtigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Nach Berechnungen des Betriebsrats sinken dadurch zukünftig die Gesamtrenten von etwa 80 auf 70 Prozent des letzten Bruttogehalts. ( Quelle: Neues Deutschland vom 08.01.2004)
  5. Ab Januar müssen kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 65 Jahren 1,1 Prozent des Bruttogehalts für die Pflegeversicherung statt bisher 0,85 Prozent zahlen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 29.12.2004)
  6. Wie Hessens größte Kasse am Mittwoch nach ihrer Verwaltungsratssitzung mitteilte, steigt der Beitragssatz um 0,5 Punkte auf 14,4 Prozent des Bruttogehalts. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.12.2005)
  7. Es gelte, die Sozialversicherungsbeiträge mittelfristig wieder unter 40 Prozent des Bruttogehalts zu bringen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Für die staatliche Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer nur 0,75 Prozent seines Bruttogehalts ausgeben, der Arbeitgeber dagegen muss 12,8 Prozent des Bruttogehalts abführen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  9. Für die staatliche Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer nur 0,75 Prozent seines Bruttogehalts ausgeben, der Arbeitgeber dagegen muss 12,8 Prozent des Bruttogehalts abführen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. Zwar mildert der progressive Steuertarif die Halbierung des Bruttogehalts ab, aber die Einzahlungen für die Rentenversicherung werden geringer, was letztlich zu einer Mini-Rente führt. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)