Die "automatisch" eintretende Minderung der Miete ist, wie der BGH gerade entschieden hat (6.April 2005, AZ: XIIZR225/03), vom Bruttomietzins vorzunehmen, also vom Gesamtmietzins einschließlich aller Nebenkosten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.07.2005)