Sat 1 berechnete die Sendedauer bisher unter Einschluß der Werbezeiten (das sogenannte Bruttoprinzip), während die Landesmedienanstalten die Berechnung unter Ausschluß der Werbezeiten (Nettoprinzip) vornahmen.
( Quelle: FAZ 1994)
Die Kosten sind deshalb sowohl bei den Werbungskosten als auch bei den Einnahmen zu erfassen (sog. Bruttoprinzip).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)