Für die ausgewählten Kommunen bedeutet die Entscheidung nicht unerhebliche wirtschaftliche Vorteile: Sie dürfen bis zu 15 Prozent des Bruttospielertrags behalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das entspricht einer Steigerung des Bruttospielertrags gegenüber dem Vorjahr um 24 Millionen Euro.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2002)