Der Bekl. hatte eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 9120 DM inclusive Mehrwertsteuer zu zahlen sowie monatliche Franchise-Gebühren in Höhe von 7 % des Bruttoumsatzes, mindestens jedoch in Höhe von 1/12 der einmaligen Lizenzgebühr abzuführen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)