BtG

  1. Der vom BtG vorgeschriebene örtliche "Betreuungsbeirat" existiere immer noch nicht, und die zehn Organisationen, die sich ehrenamtlich als "Betreuungsvereine" ins Zeug legen wollen, stünden bislang im Regen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)